Pflegegrad 5

Täglicher Pflegesatz

Pflegeentgeld Unterkunft und Verpflegung Investitionsfolgekosten Tagessatz
128,83 €

27,00 €

14,67 € 170,50 €

 

Der Anspruch der Kurzzeitpflege ist zeitlich und dem Betrag nach begrenzt: maximal für acht Wochen pro Kalenderjahr, höchstens 1.774,00 €. Der Anspruch der Verhinderungspflege beträgt höchstens 1.612,00 € für maximal acht Wochen pro Kalenderjahr. Mit jedem Kalenderjahr entsteht der Anspruch neu.

Die Pflegekassen übernehmen nur den Anteil für die allgemeinen Pflegeleistungen. Die Hotelkosten (Unterkunft und Verpflegung) und Investitionsfolgekosten sind vom Pflegebedürftigen selbst zu finanzieren.

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Vischering-Allee 2
49838 Lengerich

Telefon:
05904 959-0

E-Mail
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Der Träger der Einrichtung nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Streitbeilegungsstelle teil.

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Sie erreichen unseren Beauftragten für Medizinproduktesicherheit (gem. §6 der MPBetreibV) unter folgender E-Mail-Adresse: medizinproduktesicherheit@mariaannahaus-lengerich.de

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