Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege

Verfahrensweise:

  • Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit bei der Pflegekasse vor Eintritt in die Kurzzeitpflege
  • Antrag bei der Pflegekasse auf Übernahme der Kosten für die Kurzzeitpflege
  • Gegebenenfalls parallel dazu: Antrag auf Übernahme der Kosten für die Kurzzeitpflege beim Sozialamt

Je nach Pflegegrad ergeben sich unterschiedliche Kosten für den Aufenthalt in unserer Kurzzeitpflege:

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Vischering-Allee 2
49838 Lengerich

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E-Mail
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Der Träger der Einrichtung nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Streitbeilegungsstelle teil.

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