Pflegegrad 2

Täglicher Pflegesatz

Pflegentgeld Unterkunft und Verpflegung Investitionsfolgekosten Tagessatz
73,25 € 23,81 € 14,67 € 111,73 €

 

Der Anspruch der Kurzzeitpflege ist zeitlich und dem Betrag nach begrenzt: maximal für vier Wochen pro Kalenderjahr, höchstens 1.774,00 €. Der Anspruch der Verhinderungspflege beträgt höchstens 1.612,00 € für maximal vier Wochen pro Kalenderjahr. Mit jedem Kalenderjahr entsteht der Anspruch neu. 

Die Pflegekassen übernehmen nur den Anteil für die allgemeinen Pflegeleistungen. Die Hotelkosten (Unterkunft und Verpflegung) und Investitionsfolgekosten sind vom Pflegebedürftigen selbst zu finanzieren.

 

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E-Mail
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