Pflegegrad 1

Pflegeentgeld Unterkunft und Verpflegung Investitionsfolgekosten Tagessatz
37,57 € 18,60 € 3,00 € 59,17 €

 

Der Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tagespflege ist zeitlich nicht begrenzt.

Im Pflegegrad 1 kann der Entlastungbetrag bis 125,00 € für Leistungen der Tagespflege eingesetzt werden.

Der Hotelkostenanteil (Unterkunft und Verpflegung) wird dem Pflegebedürftigen in Rechnung gestellt. Der Pflegebedürftige kann beim Sozialamt die Übernahme dieser Kosten beantragen.

Transportkosten (Einfache Fahrt 8,60 €, Rollstuhltransport 11,60 €) können von der Pflegekasse getragen werden.

 

 

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