Pflegegrad 3

Pflegeanteil Unterkunft und Verpflegung Investitionsfolgekosten Tagessatz
56,30 € 18,60 € 3,00 € 77,90 €

 

Der Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tagespflege ist zeitlich nicht begrenzt. Im Pflegegrad 3 übernehmen die Pflegekassen die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von
1.298,00 €
.

Der Hotelkostenanteil (Unterkunft und Verpflegung) wird dem Pflegebedürftigen in Rechnung gestellt. Der Pflegebedürftige kann beim Sozialamt die Übernahme dieser Kosten beantragen.
Die Investitionsfolgekosten übernimmt das zuständige Bundesland.

Transportkosten (Einfache Fahrt 8,60 €, Rollstuhltransport 11,60 €) können von der Pflegekasse getragen werden.

 

 

Kontakt

Maria Anna Haus
Vischering-Allee 2
49838 Lengerich

Telefon:
05904 959-0

E-Mail
info@mariaannahaus-lengerich.de

Impressum | Datenschutz

Der Träger der Einrichtung nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Streitbeilegungsstelle teil.

Medizinproduktesicherheit

Sie erreichen unseren Beauftragten für Medizinproduktesicherheit (gem. §6 der MPBetreibV) unter folgender E-Mail-Adresse: medizinproduktesicherheit@mariaannahaus-lengerich.de

Copyright (c) 2015. Maria Anna Haus. Alle Rechte vorbehalten.