Pflegegrad 4

Pflegeanteil Unterkunft und Verpflegung Investitionsfolgekosten Tagessatz
65,22 € 18,60 € 3,00€ 86,82 €

 

Der Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tagespflege ist zeitlich nicht begrenzt. Im Pflegegrad 4 übernehmen die Pflegekassen die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von
1.612,00 €
.

Der Hotelkostenanteil (Unterkunft und Verpflegung) wird dem Pflegebedürftigen in Rechnung gestellt. Der Pflegebedürftige kann beim Sozialamt die Übernahme dieser Kosten beantragen.
Die Investitionsfolgekosten übernimmt das zuständige Bundesland.

Transportkosten (Einfache Fahrt 8,60 €, Rollstuhltransport 11,60 €) können von der Pflegekasse getragen werden.

 

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